Undichte Abwasserkanäle sanieren

Ein Kanalroboter fahrt durch eine Abwasserleitung

Bis zum Jahr 2015 müssen alle Hausanschlüsse und Abwasserkanäle, auch die, die in privatem Besitz sind, einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies gilt für alle Immobilienbesitzer, ob privat, Industrie oder Handwerk, aber auch für Kommunen.

Diese Prüfung wurde deshalb beschlossen, weil mehr als 20 Prozent der verschiedenen Hausanschlüsse und Kanäle defekt sind, besonders die, die noch aus der Vorkriegszeit stammen. Teilweise sind aber auch neuere Abwasserleitungen betroffen. Austretendes Abwasser gefährdet die Umwelt und unser Trinkwasser!

Gehen Sie auf Nummer sicher:

Sollte an diesen defekten Leitungen ein Schaden auftreten, also beispielsweise ein Rückstau oder sogar ein Rohrbruch, dann ist das mit hohen Kosten verbunden. Eine Dichtigkeitsprüfung, auf die im Bedarfsfall noch eine Sanierung folgen muss ist wesentlich preiswerter als ein Schaden.

per Gesetz verpflichtet:

Gemäß §61a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind "Abwasseranlagen so instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren nicht entstehen können. "Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein."

Der Eigentümer eines Grundstücks hat seine Abwasseranlage von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist von dem Eigentümer des Grundstück aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen.

Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen.

Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.Dezember 2015 durchgeführt werden.

Dichtheitspruefung Abwasserkanal Informationen